Fussball ohne Grenzen

 
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Kündigung

Fristen – Austritt

Ein Austritt aus dem Verein umfasst immer zwei Schritte:

  1. Kündigung der Mitgliedschaft

  2. Abmeldung vom Spielrecht

 

1. Kündigung der Mitgliedschaft
Kündigungsfristen

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende:

  • 31.03.

  • 30.09.

  • 31.12.
     

Zum 30.06. beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.

 

Form der Kündigung

Die Kündigung kann erfolgen per:

  • Einschreiben

  • E-Mail

  • Persönlicher Übergabe
     

Bitte unbedingt angeben:

  • Vollständiger Name

  • Adresse

  • Geburtsdatum

  • ggf. Mitgliedsnummer

  • gut leserliche Unterschrift (bei schriftlicher Kündigung)

 

2. Abmeldung vom Spielbetrieb (Spielrecht)

Eine Abmeldung vom Spielrecht ist nur möglich zum:

  • 30.06.

  • 31.12.
     

Erfolgt die Abmeldung nicht zu diesen Terminen, verhängt der Verband automatisch eine Sperre von 6 Monaten nach dem letzten Pflichtspiel.

 

Wichtiger Hinweis

Die Kündigung sollte immer sowohl die Mitgliedschaft als auch das Spielrecht betreffen.

Begründung:
Mitglied kann man in mehreren Vereinen sein – ein Spielrecht hat man jedoch nur bei einem Verein.

 

Beispiel bei verspäteter Kündigung

Geht die Kündigung am 29.03. ein, ist die Frist von 6 Wochen zum Quartalsende (30.03.) nicht eingehalten.

Folge:

  • Die Kündigung wird erst zum 30.06. wirksam.

  • Die Mitgliedsbeiträge müssen bis zum 30.06. vollständig gezahlt werden.

  • Für den Zeitraum 30.03. bis 30.06. sind die regulären Beiträge fällig.

 

Wann drohen Sperren?

Eine Sperre kann erfolgen bei:

  • Offenen Mitgliedsbeiträgen

  • Nicht zurückgegebenen Sportsachen (falls ausgegeben)

  • Nicht eingehaltenen Kündigungsfristen

 

KÜNDIGUNGSFORMULAR

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