Kündigung
Fristen – Austritt
Ein Austritt aus dem Verein umfasst immer zwei Schritte:
Kündigung der Mitgliedschaft
Abmeldung vom Spielrecht
1. Kündigung der Mitgliedschaft
Kündigungsfristen
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende:
31.03.
30.09.
31.12.
Zum 30.06. beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen.
Form der Kündigung
Die Kündigung kann erfolgen per:
Einschreiben
E-Mail
Persönlicher Übergabe
Bitte unbedingt angeben:
Vollständiger Name
Adresse
Geburtsdatum
ggf. Mitgliedsnummer
gut leserliche Unterschrift (bei schriftlicher Kündigung)
2. Abmeldung vom Spielbetrieb (Spielrecht)
Eine Abmeldung vom Spielrecht ist nur möglich zum:
30.06.
31.12.
Erfolgt die Abmeldung nicht zu diesen Terminen, verhängt der Verband automatisch eine Sperre von 6 Monaten nach dem letzten Pflichtspiel.
Wichtiger Hinweis
Die Kündigung sollte immer sowohl die Mitgliedschaft als auch das Spielrecht betreffen.
Begründung:
Mitglied kann man in mehreren Vereinen sein – ein Spielrecht hat man jedoch nur bei einem Verein.
Beispiel bei verspäteter Kündigung
Geht die Kündigung am 29.03. ein, ist die Frist von 6 Wochen zum Quartalsende (30.03.) nicht eingehalten.
Folge:
Die Kündigung wird erst zum 30.06. wirksam.
Die Mitgliedsbeiträge müssen bis zum 30.06. vollständig gezahlt werden.
Für den Zeitraum 30.03. bis 30.06. sind die regulären Beiträge fällig.
Wann drohen Sperren?
Eine Sperre kann erfolgen bei:
Offenen Mitgliedsbeiträgen
Nicht zurückgegebenen Sportsachen (falls ausgegeben)
Nicht eingehaltenen Kündigungsfristen





