Fussball ohne Grenzen

 
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Aktive Mitgliedschaft

Pfeil Den Link für das Beitrittsformular der aktiven Mitgliedschaft findest Du unten auf dieser Seite. 

Deine Vorteile

  • Teamübergreifende Benefits

  • Teilnahme an exklusiven Engagementformaten (bspw. Climate Captains, Youth Captains oder Democracy Captains)

  • Aktuell bleiben und vernetzen über die Inter App

  • Nutzung der Veo-Cam zur Aufzeichnung und Analyse von Spielen

  • Kostenfreie Ausleihmöglichkeit unseres Lastenfahrrads

  • Ausleihmöglichkeit des E-Busses über den Verein

  • Vergünstigt Ökostrom beziehen über unseren Partner EWS und den Vereins-Stromtarif

Wie werde ich aktives Vereinsmitglied beim FC Internationale?
Wer am Spielbetrieb aktiv teilnehmen möchte, muss zunächst mit den Trainer:innen der passenden Mannschaft Kontakt aufnehmen und klären, welches Team Aufnahme-Kapazitäten hat. Der Beitritt zum Trainings- und Spielbetrieb ist aus diesen Gründen nur mit Zustimmung der jeweiligen Trainer:innen bzw. des Vorstandes möglich. 

 


Fristen – Austritt

Zum Austritt gehören:
1. Kündigung der Mitgliedschaft 
2. Kündigung des Spielrechts
 

Kündigung der Mitgliedschaft: 
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende:
31.03., 30.09., 31.12.

 

Die Kündigungsfrist zum 30.06. beträgt 2 Wochen.

Die Kündigung kann per Einschreiben, E-Mail oder durch persönliche Übergabe erklärt werden (leserlich, vollständiger Name, Adresse, Geburtsdatum, ggf. Mitgliedsnummer).

 

Abmeldung vom Spielbetrieb:
Ein Austritt ist jeweils zum 30.06. und 31.12. möglich. 
Sofern nicht zu den oben genannten Daten gekündigt wird, verhängt der Verband automatisch eine Sperre. Die Sperre gilt für 6 Monate nach dem letzten Pflichtspiel.

 

Empfehlung: Die Kündigung sollte sich auf das Spielrecht und die Mitgliedschaft beziehen (Mitglied kann man in vielen Vereinen sein, ein Spielrecht hat man nur 1x).


Hinweis: Bei nicht fristgerechten Kündigungen müssen die Mitgliedsbeiträge bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt gezahlt werden:

Beispiel: Die Kündigung geht am 29.03. ein.
Das Mitglied hat die Kündigung nicht fristgerecht (6 Wochen zum Quartalsende) eingereicht. Deshalb kann die Kündigung erst zum 30.06. wirksam gemacht werden.
Für den Zeitraum 30.03. bis 30.06. werden die regulären Mitgliedsbeiträge fällig. 

Wann erfolgen Sperren: 

- bei offenen Beiträgen 

- bei nicht Abgabe von Sportsachen (falls ausgehändigt bekommen) 

- bei nicht eingehaltenen Fristen 
 

KÜNDIGUNGSFORMULAR
 

Der Verein behält sich grundsätzlich vor, eine "Ausbildungsentschädigung" vom neuen Verein zu verlangen. Dies gilt für die Altersgruppen C Junior:innen bis Senior:innen.

 

Die Wechsel- und Sperrfristen (u.a.) ergeben sich aus der Melde- und Jugendordnung des BFV:

 

 

 

Du möchtest aktives Mitglied werden? Bitte klicke auf den folgenden Link: 

 

Aktive Mitgliedschaft (Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb)

 

 

 

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