Regeln für die Zuschauer*innen
Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation wurde auch für die Sportplätze wieder eingeführt. Wer sich nicht lesbar und mit regulären Daten einträgt, bekommt keinen Zutritt zur Sportanlage.
Fan- und Sprechchöre sind dabei bis auf Weiteres nicht erlaubt.
Toilettenräume werden nur mit Maske betreten.
Sowohl bei der Durchführung des Trainingsbetriebs als auch im Wettkampfbetrieb besteht die Pflicht, sich an das gültige Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Dachverbands zu halten. Das vom BFV ausgearbeitete Konzept (siehe unten) ist Bewilligungsgrundlage für die Freigabe des Spielbetriebs und gilt daher zwingend für alle Berliner Fußballvereine.
In Umkleidekabinen besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. und zur Einhaltung der Abstandsregeln. Ein Beispiel zur Orientierung: eine gerade Umkleidebank von sieben Metern Länge kann von vier Personen genutzt werden. Auch in den Duschen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern weiterhin einzuhalten.
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